Bereitschaft zur Organspende auch in Patientenverfügung festhalten
Bonn, 06.12.16 Wer bereit ist, im Todesfall ein
oder mehrere Organe zu spenden, sollte dies nicht nur mit einem Spenderausweis
kundtun. Auch in eine Patientenverfügung gehört die Entscheidung für oder gegen
eine Organspende.
Die Mehrheit der Deutschen
findet, dass die Organspende grundsätzlich eine gute Sache ist. Etwa jeder
Dritte hat dies in Form eines Organspendeausweises
dokumentiert – „und nimmt seinen Angehörigen damit eine schwere Entscheidung
ab, falls es zum Schlimmsten kommt“, sagt Erhard Hackler, Vorstand des Bundesverbands
für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz e.V. (BGV). Doch auch wer eine
Patientenverfügung verfasst hat, sollte dort unbedingt das Thema Organspende
regeln. „Andernfalls können Situationen eintreten, in denen der Wunsch, auf
lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten, im Widerspruch zur Spendebereitschaft steht“, betont Hackler. Damit die
Organe, die für eine Spende infrage kommen, funktionstüchtig bleiben, muss die
Herz- und Kreislauffunktion durch Beatmung und Medikamente für eine bestimmte
Zeit aufrechterhalten werden. Dieser Konflikt lässt sich mit den richtigen
Formulierungen in der Patientenverfügung umgehen, indem einer möglichen
Organspende der Vorrang vor dem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen eingeräumt
wird.
Welche medizinischen und
rechtlichen Situationen eintreten können und wie Mediziner jeweils entscheiden
müssen, erklärt ein Arbeitspapier der Bundesärztekammer. Dort gibt es auch Formulierungsbausteine
für die Vereinbarkeit von Organspende und Patientenverfügung1. Wer
in punkto Patientenverfügung Hilfe benötigt, kann sich zum Beispiel an seine
Krankenkasse wenden. Ausführliche Informationen zum Themenkomplex Organspende
und Transplantation gibt es beim Bundesverband für Gesundheitsinformation und
Verbraucherschutz e.V. (BGV), Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.bgv-transplantation.de.