Tag der Organspende am 5. Juni 2010:
Organspendeausweis gibt Sicherheit
Bonn, 28.05.10 Anlässlich des Tags
der Organspende am 5. Juni 2010 erinnert der Bundesverband für
Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz e.V. (BGV): Ein Organspendeausweis
kann nicht nur Leben retten – er schafft auch Klarheit und nimmt der Familie
eines plötzlich Verstorbenen eine große Bürde ab.
Wenn ein Familienmitglied
unerwartet stirbt, ist das für die Angehörigen immer ein Schock. In dieser
Situation über eine Organspende zu entscheiden, ist beinahe unmöglich. Aus
Hilflosigkeit und Trauer lehnen daher viele Familienangehörige eine Organentnahme
ab – zum Leidwesen der rund 12.000 schwerkranken Menschen in Deutschland, die
auf ein Spenderorgan warten. Ein Spenderausweis entbindet die Familie von dieser
schwierigen Entscheidung und gibt ihr die Sicherheit, im Sinne des Verstorbenen
zu handeln.
Organspendeausweise gibt es in zahlreichen Behörden, Apotheken und
Arztpraxen. Spendewillige müssen den Vordruck lediglich ausfüllen und bei sich
tragen. Registriert wird der Ausweis nicht, sodass die Entscheidung zur Spende
jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Außerdem bietet der Ausweis die
Möglichkeit, einzelne Organe von einer Spende auszuschließen. „Immer wieder
wird die Sorge geäußert, dass man als Besitzer eines Spenderausweises im
Notfall schlechter behandelt werden könnte“, erklärt Erhard Hackler, Vorstand
des BGV. „Das ist verständlich, aber unbegründet. Denn die Organentnahme oder
gar die Vermittlung von Organen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der
versorgenden Notärzte.“
Grundsätzlich befürworten 70
Prozent der Menschen in Deutschland die Organspende, allerdings haben nur etwa
zwölf Prozent einen Spenderausweis.
Der Bundesverband für
Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz informiert auf seiner
Internetseite www.bgv-transplantation.de ausführlich über die
Themen Organspende und Transplantation. Dort ist auch eine kostenfreie
Broschüre für Transplantierte erhältlich.